Unsere Sprachheilklassen

Die Förderklassen mit dem Förderschwerpunkt Sprache

Nach Auflösung der ehemaligen Marienschule (Sonderschule Sprache und Lernen) in Bückeburg, wurden die Sprachheilklassen im Jahre 2006 der Grundschule Am Harrl angegliedert. Seitdem gibt es für die Klassenstufen 1 und 2 Förderklassen mit dem Schwerpunkt Sprache (Sprachheilklassen). Hier werden Schülerinnen und Schüler mit einem festgestellten sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf im Bereich Sprache von Förderschullehrerinnen und Grundschullehrerinnen unterrichtet. Die Klassengröße umfasst maximal 14 Kinder. Zudem erhalten die Schülerinnen und Schüler der Sprachheilklassen zwei Unterrichtsstunden zusätzlich pro Woche, die zur individuellen Förderung genutzt werden.


Kennzeichnende Merkmale der Sprachheilklassen sind:


Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Sprache, die in ihren Bildungs-, Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten hinsichtlich des Spracherwerbs, des Sprachgebrauchs und der Sprechtätigkeit so beeinträchtigt sind, dass ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf mit Schwerpunkt Sprache festgestellt wird, können in Sprachheilklassen unterrichtet werden.
In den Sprachheilklassen wird nach den Kerncurricula (Lehrplänen) der Grundschule unterrichtet. Der Unterricht berücksichtigt den individuellen Entwicklungsstand und den Förderbedarf jedes einzelnen Kindes. Der Unterrichtsstoff wird speziell für sprachauffällige Kinder aufbereitet. Die Kinder sollen nach zwei Schuljahren Sprachheilklasse erfolgreich in der Regelschule mitarbeiten können. Sie können dort, je nach individuellem Leistungsstand, das zweite Schuljahr wiederholen oder direkt im dritten Schuljahr weiterarbeiten.
Am Ende des zweiten Schuljahrs wird erneut entschieden, ob die Schülerinnen und Schüler weiterhin einen Unterstützungsbedarf im Bereich Sprache benötigen oder ob dieser aufgehoben werden kann.
Die Sprachheilklassen verstehen sich also als Durchgangsklassen mit dem Ziel, die Kinder frühestmöglich in den Regelschulbereich zurück zu schicken.


Zugang zu den Sprachheilklassen


Der sonderpädagogische Unterstützungsbedarf im Bereich Sprache wird durch eine Förderschullehrerin oder einen Förderschullehrer überprüft und in Form eines Gutachtens festgehalten. Das Gutachten wird den Erziehungsberechtigten zugeschickt und anschließend im Rahmen einer Förderkommission erläutert. Auf Grundlage des Gutachtens wird seitens der Förderschullehrkraft eine Empfehlung gegeben, die zusammen mit dem Gutachten an die Landesschulbehörde weitergeleitet wird. Diese trifft die letztendliche Entscheidung, ob ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf im Bereich Sprache vorliegt. In Form einer Verfügung wird diese den Erziehungsberechtigten schriftlich mitgeteilt. Die Eltern entscheiden dann, an welchem Lernort ihr Kind beschult werden soll.
Die Voraussetzungen dafür ist, dass die zuständige Grundschule (des betroffenen Kindes) im Landkreis Schaumburg liegt. Eltern sprachbehinderter Kinder sollten sich an ihrer zuständigen Grundschule informieren. Diese leitet dann das Verfahren vor der Einschulung verbindlich ein.


Organisatorische Besonderheiten


Die Grundschule Am Harrl ist eine offene Ganztagsschule. Die Teilnahme am Ganztagsbetrieb ist für Schülerinnen und Schüler der Sprachheilklassen möglich.
Regelschulklassen und Sprachheilklassen werden in der Grundschule Am Harrl im selben Gebäude unterrichtet. Pausen, Angebote und Veranstaltungen werden gemeinsam durchgeführt. Der Unterricht
endet täglich um 11.30 Uhr. Der Landkreis Schaumburg übernimmt die Schülerbeförderung durch ein externes Busunternehmen in Kleinbussen und Taxis (ab 2km Schulweg).